"Sport ist Mord" und so kommt es vor, dass es im Training oder Spielbetrieb, trotz aller Fairness und Sorgfalt, zu einer erheblichen Verletzung kommt. In diesen Fällen können Sie die Beihilfe der ARAG Sportversicherung in Anspruch nehmen. Spätfolgen, Kosten für Krankenhausaufenthalt, Reha-Maßnahmen oder benötigte Nachhilfe, können oft nicht ausgeschlossen werden. Diese Leistungen sind für Mitglieder, aber auch für Nicht-Mitglieder im Rahmen eines Probetrainings oder Kurs-Besuch beim SV Zamdorf verfügbar.
Melden Sie alle Unfälle in Verbindung mit einer Sportverantaltung beim SV Zamdorf der ARAG Sportversicherung und gehen Sie auf die Abteilungsleitung zu!
Zusammen oder durch den Abteilungsleiter wird dann die erste Meldung an die Unfallversicherung ausgefüllt - später vervollständigen Sie die Angaben zuhause.
HIER geht es zur Unfallmeldung: https://www.arag.de/service/kundenservice/schadensmeldung/vereine-und-verbaende/sportunfall-teil-a/?initFormular=true
Füllen Sie diese Meldung zusammen mit dem Vereinsvertreter aus oder fordern Sie den Vereinsvertreter auf, die benötigten Angaben zu machen - Sie erhalten dann im Nachgang eine E-Mail mit dem Zugang zur weiteren persönlichen Bearbeitung. Benötigte Daten:
- Verband Bayern - BLSV, Mitgliedsnummer 11790,
- Vereinsanschrift: SV Zamdorf, Fritz-Lutz-Str. 23, 81929 München, Rechtsform e.V. (eingetragener Verein)
- Ansprechpartner (=Abteilungsleiter) im Verein mit Telefon und E-Mail-Adresse,
- verletzte Person: Name, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse, Geburtsdatum,
- Unfallhergang: Unfalldatum und Uhrzeit, Unfallort (Sportstätte) mit Anschrift, Angaben zum Unfallhergang
Die Versicherungsleistungen sind nachfolgend in Kurzform aufgeführt. (Auszug Kurzinformation des BLSV zur Sportversicherung vom 01.02.2022)
Ausführliche Informationen unter https://www.arag.de/vereinsversicherung/sportversicherung/bayern/
Für den Invaliditätsfall:
41.000 Euro Grundsumme
205.000 Euro Höchstsumme
Leistungsbeschreibung für Invaliditätsentschädigungen:
Bei einem Invaliditätsgrad
• ab 20 Prozent bis 25 Prozent erfolgt die Leistung nach der Feststellung,
• über 25 Prozent bis 50 Prozent wird der 25 Prozent übersteigende Satz dreifach,
• über 50 Prozent bis 75 Prozent wird der 50 Prozent übersteigende Satz sechsfach,
• von 75 Prozent bis 100 Prozent wird der 75 Prozent übersteigende Satz achtfach entschädigt.
Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 100 Prozent wird in Abänderung der progressiven Bewertungsstaffel eine Invaliditäts-Höchstsumme von 205.000 Euro entschädigt.
Weitere Leistungen:
20.000 Euro für Reha-Management Kosten
5.000 Euro für Serviceleistungen
10 Euro Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag
5 Euro pro Tag Kosten für Nachhilfestunden, wenn Schüler länger als vier Wochen durch einen Versicherungsfall
der Schule fernbleiben müssen, maximal 500 Euro.
Für den Todesfall:
2.500 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
5.000 Euro für Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
7.500 Euro für Nichtverheiratete ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
10.500 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz unabhängig vom Alter
Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind um 2.000 Euro.